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January 20, 2021

Anzeigepflicht für die Immobiliensteuer (Grundsteuer)

 

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf die für Besitzer von Immobilien auf Curacao  bestehende Verpflichtung Abgabe einer Erklärung betreffend der im Jahre 2019 eingeführten Immobiliensteuer hinweisen.

 


Die Verpflichtung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Finanzamt besteht in folgenden Fällen:

(aus redaktionellen Gründen ist hier nur die Darstellung in Kurzfassung möglich, so dass dringend bei Fragen eine steuerliche Beratung empfohlen wird):

 

1.) Wenn Sie Immobilieneigentumn erwerben sind Sie verpflichtet binnen zwei Monaten nach Eigentumserwerb die Eigentümerstellung dem Finanzamt von Curacao anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt ebenso für Personen, die schon vor Einführung der Anzeigepflicht Immobilieneigentum besessen haben und noch besitzen, soweit noch keine Anzeige erfolgte.

 

2.) Eine erneute Erklärung ist ebenso erforderlich, wenn Sie Investitionen vornehmen oder sonstige Änderungen eintreten, die eine Änderung des Wertes um mehr als 5 Prozent und jedenfalls 25.000 ANG zur Folge hat.

 

3.)  Die Grundsteuerperioden gelten jeweils für Zeiträume von fünf Jahren.

Da die Grundsteuer im Jahre 2014 eingeführt wurde, dauerte der erste Fünfjahreszeitraum von 2014 bis 2018. Ab dem 01.01.2019 begann der neue ( zweite) Fünfjahreszeitraum.

 

4.) Sollten Sie nach Einführung der Meldepflicht in der ersten Periode bis 2018 bereits eine Grundsteuererklärung eingereicht haben, sind Sie auch weiterhin zur Abgabe einer neuen Erklärung verpflichtet, soweit Sie für 2019 keinen Grundsteuerbescheid des Finanzamtes erhalten haben.

 

Frist

Diese Erklärung muss bis zum 28. Februar 2021 eingereicht werden.

Wenn Sie keine Erklärung abgeben, ist eine Ahndung durch Festsetzung und Verhängung einer Geldbuße von bis zu 100 Prozent des Betrags der Bewertung als Aufschlag möglich.

Es empfiehlt sich daher dringend die rechtzeitige Abgabe der Erklärung.

 

Unser Büro steht Ihnen selbstverständlich bei Bedarf auch in dieser Angelegenheit jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter (*) 599 9 7374916 oder per E-Mail:

Mail:       tanushka.djaoen@mullertax.com oder

               peter.muller@mullertax.com

 

September 15, 2019

Vorbeugung von Doppelbesteuerung auf Curacao


In steuerlicher Hinsicht mangelt es auf Curacao erheblich an Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten.
Aufgrund dessen versuchen wir schon seit vielen Jahren unserer Regierung davon zu überzeugen, einseitig seitens Curacao eine Steuerpolitik einzuschlagen, die in Fällen von Doppelbesteuerung eine Steuererleichterung oder Steuerbefreiung auf Curacao zur Folge hat.
Vorschläge zur Umsetzung lagen vor, wurden aber nie ins Parlament eingebracht.

Diesen Problem hat sich nun die Judikative angenommen und eine spektakuläre Entscheidung verkündet, die bei Erlangung der Rechtskraft beste Voraussetzungen dafür schaffen könnte, dass weitere Investoren nach Curacao kommen und neue Investitionen zu erwarten sind.




Der Sachverhalt:

Ein Einwohner von Curacao erbrachte Leistungen in den Vereinigten Staaten und erzielte daraus ein dortiges Einkommen. Dementsprechend war dieser zur Abgabe einer Steuererklärung in den USA und zur dortigen Steuerzahlung verpflichtet.
In seiner nachfolgenden Steuererklärung auf Curacao bat der Steuerpflichtige um Steuererleichterung für das bereits in den USA versteuerte Einkommen. Eine derartige Erleichterung wurde abgelehnt und das Einkommen ungeachtet der darauf bereits in den USA gezahlten Steuer nochmals voll steuerlich veranlagt. Hiergegen wandte sich der Steuerpflichtige, welches zur Entscheidung des Finanzgerichtes führte.

Die Entscheidung:

Der Klägervertreter bezog sich in dessen Begründung auf eine von unserer Kanzlei in 2015 ebenfalls vor dem Finanzgericht aufgestellte Behauptung, wonach eine nicht öffentlich gemachte (interne) Richtlinie der Steuerbehörden von Curacao besteht, die derartige Erleichterungen vorsieht. Damals wurde dies durch die Steuerbehörden nicht bestritten, so dass das Gericht bereits in 2015 zugunsten des Steuerpflichtigen entschied.

Auch im nunmehrigen Verfahren entschied dem folgend das Finanzgericht, dass aufgrund dieser internen und nicht veröffentlichten Vorgaben und Politik der Steuerbehörden auf Curacao  auch die Steuerpflichtigen sich hierauf berufen und hiervon Gebrauch machen können.
Das Gericht wies darauf hin, dass das OECD Mustersteuerabkommen zu beachten und maßgeblich wäre.


Résumé:

Dieses Urteil ist sehr interessant und zugleich auch gewagt, da es sich auf nicht veröffentlichte interne Auffassungen der Steuerbehörden abstellt.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob dieses Bestand hat und in Rechtskraft erwächst, da die Steuerbehörden bis zum 16. Oktober 2019 gegen dieses Urteil Berufung einlegen kann.

Bei Bestand des Urteiles wäre es naheliegend, in Fällen, in denen es zu Doppelbesteuerung kommt, unter Berufung auf das OECD – Musterabkommen eine Steuererleichterung auf Curacao zu beantragen.

Ich hege also die dringende Hoffnung, dass zur Klärung dieser Problematik und zur Herbeiführung einer gewissen Rechtssicherheit das Urteil Bestand hat, zumal es Curacao dann auch in wirtschaftlicher Hinsicht für Investoren  interessanter machen dürfte.

In zusammenarbeit geschrieben mit Jens Wuendisch, Anwalt in der Bundesrepublik Deutschland

mailto:ra.wuendisch@me.com; 

September 02, 2019

Immobiliensteuer auf Curacao (Gesetzliche Aenderungen)

Wenn Sie einen Haus besitzen auf Curacao sind folgende besteuerungen leider da fuer Sie:

Einkommensteuer wenn Sie Mieteinnahmen bekommen;
Umsatsteuer auf die Mieteinnahmen wenn Sie nich dauernd an einem Einheimischen vermieten; und,

Immobiliensteuer. Und die hat Sie im formalischen Bereich etwas geandert. Wenn Sie ab den  1en September 2019 Immobilien auf Curacao kaufen brauchen Sie eine Anzeige fuer die Immobiliensteuer beim Steueramt ein zu tragen. Und wenn Sie keine Veranlagung fuer die Immobiliensteuer bekommen brauchen innerhalf 12 Monate nach dem Jahresende auch selber dafuer eine Anzeige beim Steueramt ein zu tragen.




Fuer Fragen oder/und Kontakt bitte schreiben Sie uns ueber:

info@mullertax.com

oder whatsapp nach (00)599 9 6942852.

July 30, 2019

Steuerberater auf Curacao

Lieben Sie es auch so hier auf Curacao.?Sie haben einen Haus auf Curacao gekauft oder ueberlegen vielleicht um das zu tun. Oder Sie wollen vielleicht umsiedlen nach Curacao. Haben Sie Curacao durch einen Kreuzfahrt kennengelernt?

Wenn Sie schritte in dieser Richtung machen dann muessen Sie viele Fragen haben.

Wie mache ich alles Korrekt im Deutschland im Bezirk auf Besteuerung?

Auf welche Art und Weise mache ich das auf Curacao. Was sind die steuerliche moeglichkeiten auf Curacao?

Und kann ich ohne Niederlaendisch oder Englisch zu reden doch geholfen werden auf Curacao?

Ja das kann. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie einen Email. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Muller & Associates wurde in 2001 von Peter Muller auf Curacao gegruendet. Es gibt eine zweite Kanzlei auf Bonaire. Peter hat Jura studiert in den Niederlanden (Groningen, 1993) mit spezialisation auf Steuerrecht. In 1995 hat Peter sich entschieden auf Curacao zu leben.

Peter kennt sich aus mit dem Steuerrecht auf alle Inseln im Karibik die zum Niederaendischen Koenigreich gehoeren. Wir machen die Steueranzeigen, schreiben beschwerde wenn die Anschlagen nicht stimmen, beraten und prozedieren auch vor dem Gericht. (Peter is da zugelassen.)
Peter ist in de Niederlanden geboren. Sein Urgrossvater war aber Deutsch.
Neben Deutsch spricht er Niederlaendisch, Englisch, Spanisch und Franzoesisch. Manche Deutschsprachige Mandanten haben den Weg zu seiner Kanzlei gefunden.


June 05, 2019

Zweite Wohnung auf Curacao

Wenn Sie eine Wohnung auf Curacao gekauft haben und Sie moechten die vermieten dann wirden Sie dafuer bezeuert auf Curacao.


Als erste die Einkommenssteuer. 65 prozent der Mieteinnahmen werden in die Einkommensbesteuerung bezogen. Die Besteuerung ist progressiv. Das bedeutet je hoeher die Mieteinnahmen je hoeher die Einkommmensteuer. Wennfuer  Sie die Ankauf oder die Verbesserung des Hauses Geld geliehen haben koennen Sie die Gebuhren wie Zinsen abziehen von das besteuerte Einkommen. Aber nur bis auf null. Verluste koennen abgesetzt werden gegen die Einnahmen in den 5 zukuenftige Jahren.

Die Einnahmen werden dazu mit 5 prozent Umsatzsteuer getroffen. Davon kann nichts abgezogen (auch nicht die Umsatzsteuer die Sie selber bezahlen.

Un dann noch Immobiliensteuer auf der Wert des Hauses. Die ist einiger Massen progressiv und damit abhaenig von der Wert des Hauses.

Wir stehen zu Ihrer Verfuegung.

September 12, 2014

Deutschprachige Kunden

Waehrend den letzten Wochen koennten wir 4 neue Kunden begruessen aus Oesterreich, Der Schweiz und der Bundesrepublik.

Wir sind Superstolz das wir in dem Niederlaendischen Karibik zustaendig sind um Deutschprachigen in ihre eigene Sprache zu zutreten und behilflich zu sein.

August 16, 2013

MEMO über die E-Zone Gesetzgebung

MEMO über die  E-Zone Gesetzgebung


Am 1.April 2001 trat die E-Zone-Gesetzgebung in Kraft. Die E-Zone Gesetzgebung sollte einerseits einen Anreiz für e-commerce-Firmen bieten, ihre geschäftlichen Aktivitäten auf Curacao auszuüben bzw. nach Curacao zu verlagern. Andererseits wird  die bisherige Freihandelszonen-Gesetzgebung (Steuererleichterungen für Handelsfirmen) durch die neue E-Zone Gesetzgebung ersetzt.

Dieses Memo vermittelt allgemeine Informationen über die E-Zone Gesetzgebung und weist auf Steuererleichterungen für e-commerce Firmen hin, welche in einer der ausgewiesenen E-Zone-Areale ansässig sind.

2. Allgemeine Informationen

Was ist eine E-Zone?

Eine E-Zone ist ein Areal auf Curacao, in welchem u.a. internationaler Handel und handelsunterstützende Dienstleistungen, unterstützt durch elektronische Kommunikation und Informationseinrichtungen, angeboten werden.

Wer darf in der E-Zone geschäftlich tätig sein?

Nur juristische Personen mit einem teilungsfähigen Gesellschaftskapital (Gesellschaftsanteile/Aktien) dürfen in der E-Zone geschäftlich tätig werden. Die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen muß im wesentlichen darauf ausgerichtet sein, Handel mit anderen Unternehmen zu treiben oder Dienstleistungen für andere Unternehmen zu erbringen. Auch Geschäftsbeziehungen zu anderen, ebenfalls in der E-Zone ansässigen Unternehmen ist erlaubt. Falls Geschäfte mit Unternehmen, die auf Curacao ansässig sind, betrieben werden sollen, ist zunächst ein Antrag bei den zuständigen Behörden zu stellen. Sofern dieser Antrag positiv beschieden wird, erhält das Unternehmen eine Auflistung der für diese Geschäftsbeziehung zu beachtenden Bedingungen. Diese Bedingungen können sich auf die Preisgebung, Qualität der Handelsgüter und Dienstleistungen, sowie den Vertrieb der Handelsware beziehen. Der Umsatz, der mit der lokalen Geschäftstätigkeit erzielt wird, darf
25 % des Gesamtumsatzes nicht überschreiten.

Voraussetzungen für die Aufnahme in der E-Zone

Juristische Personen mit einem teilungsfähigen Gesellschaftskapital/Aktien werden nur in der E-Zone zugelassen, wenn sie die oben unter (Was ist eine e-zone?) beschriebenen geschäftlichen Aktivitäten ausüben und außerdem zum Wirtschaftswachstum Curacao's, entweder durch Erwirtschaftung fremder Währungen, oder durch Beschäftigung beitragen.

Ein Genehmigungsantrag sollte bei den örtlichen Behörden gestellt werden. Die örtlichen Behörden sind berechtigt, die Genehmigung mit speziellen Auflagen und Beschränkungen zu versehen.

3. Steuerliche Auswirkungen

Körperschaftssteuer

Der Gewinn von E-Zone Unternehmen wird bis 1. Januar 2026 mit 2 % besteuert (Zusatzssteuern eingeschlossen).

Dieser 2%-ige Steuersatz ist nicht anwendbar auf den Gewinn von E-Zone Unternehmen,  welcher durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an ortsansässige Firmen  erzeugt wird, oder durch Erbringung von Dienstleistungen an ortsansässige Filialunternehmen/ Tochtergesellschaften.

Einfuhrzölle und Umsatzsteuer

Auf die Wareneinfuhr in die E-Zone und Dienstleistungen einer ortsansässigen Firma an eine E-Zone Firma werden keine Einfuhrzölle und Umsatzsteuern erhoben.
Weiterhin werden keine Einfuhrzölle und Umsatzsteuern auf Produkte erhoben, die an Firmen in der E-Zone oder außerhalb von Curacao geliefert, oder an die Dienstleistungen erbracht werden.

Lohnsteuer

Angestellte die, bevor sie ihre Arbeit für ein E-Zone Unternehmen aufgenommen haben, um e-commerce Dienstleistungen anzubieten, mehr als 5 Jahre außerhalb von Curacao gelebt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, den so.g Ausländer Status (expatriate status) zu erhalten. Ein E-Zone Unternehmen ist danach berechtigt, die Lohnsteuer des Angestellten auf den Nettolohn zu berechnen, ohne Bruttolohnberechnung.
Darüberhinaus kann das E-Zone Unternehmen dem Angestellten bestimmte steuerfreie Zuwendungen zukommen lassen.

Aufsicht

Es unterliegt behördlicher Kontrolle, ob die Regelungen, die in der E-Zone Gesetzgebung festgelegt sind, von den E-Zone Unternehmen auch eingehalten werden. Für den Fall, dass ein in der E-Zone ansässiges Unternehmen gegen die Vorschriften verstößt, können dem jeweiligen Unternehmen Sanktionen auferlegt werden, oder aber die Zulassung zur E-Zone widerrufen werden.

5. Abschließend

Die E-Zone Gesetzgebung bietet große Vorteile für Unternehmen, die ihr Geschäft auf   elektronischer Basis betreiben/gestalten (e-commerce).

Die o.g. Informationen über die E-Zone Gesetzgebung dient dem Zwecke ein allgemeines Verständnis für die Grundsätze des neuen Steuerrechts auf Curacao für  internationale Finanzdienstleister zu vermitteln. Die hier vermittelten Informationen dienen nur der Orientierung. Diese Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Konkrete Geschäftstätigkeiten auf Basis dieser allgemein gehaltenen Informationen sollten nur nach vorheriger Konsultation eines unserer Steueranwälte/-berater erfolgen.

www.mullertax.com