In steuerlicher Hinsicht mangelt es auf
Curacao erheblich an Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten.
Aufgrund dessen versuchen wir schon seit
vielen Jahren unserer Regierung davon zu überzeugen, einseitig seitens Curacao
eine Steuerpolitik einzuschlagen, die in Fällen von Doppelbesteuerung eine
Steuererleichterung oder Steuerbefreiung auf Curacao zur Folge hat.
Vorschläge zur Umsetzung lagen vor, wurden
aber nie ins Parlament eingebracht.
Diesen Problem hat sich nun die Judikative
angenommen und eine spektakuläre Entscheidung verkündet, die bei Erlangung der
Rechtskraft beste Voraussetzungen dafür schaffen könnte, dass weitere
Investoren nach Curacao kommen und neue Investitionen zu erwarten sind.
Der Sachverhalt:
Ein Einwohner von Curacao erbrachte Leistungen
in den Vereinigten Staaten und erzielte daraus ein dortiges Einkommen.
Dementsprechend war dieser zur Abgabe einer Steuererklärung in den USA und zur
dortigen Steuerzahlung verpflichtet.
In seiner nachfolgenden Steuererklärung auf
Curacao bat der Steuerpflichtige um Steuererleichterung für das bereits in den
USA versteuerte Einkommen. Eine derartige Erleichterung wurde abgelehnt und das
Einkommen ungeachtet der darauf bereits in den USA gezahlten Steuer nochmals
voll steuerlich veranlagt. Hiergegen wandte sich der Steuerpflichtige, welches
zur Entscheidung des Finanzgerichtes führte.
Die Entscheidung:
Der Klägervertreter bezog sich in dessen
Begründung auf eine von unserer Kanzlei in 2015 ebenfalls vor dem Finanzgericht
aufgestellte Behauptung, wonach eine nicht öffentlich gemachte (interne)
Richtlinie der Steuerbehörden von Curacao besteht, die derartige
Erleichterungen vorsieht. Damals wurde dies durch die Steuerbehörden nicht
bestritten, so dass das Gericht bereits in 2015 zugunsten des Steuerpflichtigen
entschied.
Auch im nunmehrigen Verfahren entschied dem
folgend das Finanzgericht, dass aufgrund dieser internen und nicht
veröffentlichten Vorgaben und Politik der Steuerbehörden auf Curacao auch die Steuerpflichtigen sich hierauf
berufen und hiervon Gebrauch machen können.
Das Gericht wies darauf hin, dass das OECD
Mustersteuerabkommen zu beachten und maßgeblich wäre.
Résumé:
Dieses Urteil ist sehr interessant und zugleich
auch gewagt, da es sich auf nicht veröffentlichte interne Auffassungen der
Steuerbehörden abstellt.
Allerdings bleibt abzuwarten, ob dieses
Bestand hat und in Rechtskraft erwächst, da die Steuerbehörden bis zum 16.
Oktober 2019 gegen dieses Urteil Berufung einlegen kann.
Bei Bestand des Urteiles wäre es naheliegend,
in Fällen, in denen es zu Doppelbesteuerung kommt, unter Berufung auf das OECD
– Musterabkommen eine Steuererleichterung auf Curacao zu beantragen.
Ich hege also die dringende Hoffnung, dass zur
Klärung dieser Problematik und zur Herbeiführung einer gewissen
Rechtssicherheit das Urteil Bestand hat, zumal es Curacao dann auch in
wirtschaftlicher Hinsicht für Investoren
interessanter machen dürfte.
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