September 15, 2019

Vorbeugung von Doppelbesteuerung auf Curacao


In steuerlicher Hinsicht mangelt es auf Curacao erheblich an Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten.
Aufgrund dessen versuchen wir schon seit vielen Jahren unserer Regierung davon zu überzeugen, einseitig seitens Curacao eine Steuerpolitik einzuschlagen, die in Fällen von Doppelbesteuerung eine Steuererleichterung oder Steuerbefreiung auf Curacao zur Folge hat.
Vorschläge zur Umsetzung lagen vor, wurden aber nie ins Parlament eingebracht.

Diesen Problem hat sich nun die Judikative angenommen und eine spektakuläre Entscheidung verkündet, die bei Erlangung der Rechtskraft beste Voraussetzungen dafür schaffen könnte, dass weitere Investoren nach Curacao kommen und neue Investitionen zu erwarten sind.




Der Sachverhalt:

Ein Einwohner von Curacao erbrachte Leistungen in den Vereinigten Staaten und erzielte daraus ein dortiges Einkommen. Dementsprechend war dieser zur Abgabe einer Steuererklärung in den USA und zur dortigen Steuerzahlung verpflichtet.
In seiner nachfolgenden Steuererklärung auf Curacao bat der Steuerpflichtige um Steuererleichterung für das bereits in den USA versteuerte Einkommen. Eine derartige Erleichterung wurde abgelehnt und das Einkommen ungeachtet der darauf bereits in den USA gezahlten Steuer nochmals voll steuerlich veranlagt. Hiergegen wandte sich der Steuerpflichtige, welches zur Entscheidung des Finanzgerichtes führte.

Die Entscheidung:

Der Klägervertreter bezog sich in dessen Begründung auf eine von unserer Kanzlei in 2015 ebenfalls vor dem Finanzgericht aufgestellte Behauptung, wonach eine nicht öffentlich gemachte (interne) Richtlinie der Steuerbehörden von Curacao besteht, die derartige Erleichterungen vorsieht. Damals wurde dies durch die Steuerbehörden nicht bestritten, so dass das Gericht bereits in 2015 zugunsten des Steuerpflichtigen entschied.

Auch im nunmehrigen Verfahren entschied dem folgend das Finanzgericht, dass aufgrund dieser internen und nicht veröffentlichten Vorgaben und Politik der Steuerbehörden auf Curacao  auch die Steuerpflichtigen sich hierauf berufen und hiervon Gebrauch machen können.
Das Gericht wies darauf hin, dass das OECD Mustersteuerabkommen zu beachten und maßgeblich wäre.


Résumé:

Dieses Urteil ist sehr interessant und zugleich auch gewagt, da es sich auf nicht veröffentlichte interne Auffassungen der Steuerbehörden abstellt.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob dieses Bestand hat und in Rechtskraft erwächst, da die Steuerbehörden bis zum 16. Oktober 2019 gegen dieses Urteil Berufung einlegen kann.

Bei Bestand des Urteiles wäre es naheliegend, in Fällen, in denen es zu Doppelbesteuerung kommt, unter Berufung auf das OECD – Musterabkommen eine Steuererleichterung auf Curacao zu beantragen.

Ich hege also die dringende Hoffnung, dass zur Klärung dieser Problematik und zur Herbeiführung einer gewissen Rechtssicherheit das Urteil Bestand hat, zumal es Curacao dann auch in wirtschaftlicher Hinsicht für Investoren  interessanter machen dürfte.

In zusammenarbeit geschrieben mit Jens Wuendisch, Anwalt in der Bundesrepublik Deutschland

mailto:ra.wuendisch@me.com; 

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