January 20, 2021

Anzeigepflicht für die Immobiliensteuer (Grundsteuer)

 

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf die für Besitzer von Immobilien auf Curacao  bestehende Verpflichtung Abgabe einer Erklärung betreffend der im Jahre 2019 eingeführten Immobiliensteuer hinweisen.

 


Die Verpflichtung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Finanzamt besteht in folgenden Fällen:

(aus redaktionellen Gründen ist hier nur die Darstellung in Kurzfassung möglich, so dass dringend bei Fragen eine steuerliche Beratung empfohlen wird):

 

1.) Wenn Sie Immobilieneigentumn erwerben sind Sie verpflichtet binnen zwei Monaten nach Eigentumserwerb die Eigentümerstellung dem Finanzamt von Curacao anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt ebenso für Personen, die schon vor Einführung der Anzeigepflicht Immobilieneigentum besessen haben und noch besitzen, soweit noch keine Anzeige erfolgte.

 

2.) Eine erneute Erklärung ist ebenso erforderlich, wenn Sie Investitionen vornehmen oder sonstige Änderungen eintreten, die eine Änderung des Wertes um mehr als 5 Prozent und jedenfalls 25.000 ANG zur Folge hat.

 

3.)  Die Grundsteuerperioden gelten jeweils für Zeiträume von fünf Jahren.

Da die Grundsteuer im Jahre 2014 eingeführt wurde, dauerte der erste Fünfjahreszeitraum von 2014 bis 2018. Ab dem 01.01.2019 begann der neue ( zweite) Fünfjahreszeitraum.

 

4.) Sollten Sie nach Einführung der Meldepflicht in der ersten Periode bis 2018 bereits eine Grundsteuererklärung eingereicht haben, sind Sie auch weiterhin zur Abgabe einer neuen Erklärung verpflichtet, soweit Sie für 2019 keinen Grundsteuerbescheid des Finanzamtes erhalten haben.

 

Frist

Diese Erklärung muss bis zum 28. Februar 2021 eingereicht werden.

Wenn Sie keine Erklärung abgeben, ist eine Ahndung durch Festsetzung und Verhängung einer Geldbuße von bis zu 100 Prozent des Betrags der Bewertung als Aufschlag möglich.

Es empfiehlt sich daher dringend die rechtzeitige Abgabe der Erklärung.

 

Unser Büro steht Ihnen selbstverständlich bei Bedarf auch in dieser Angelegenheit jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter (*) 599 9 7374916 oder per E-Mail:

Mail:       tanushka.djaoen@mullertax.com oder

               peter.muller@mullertax.com

 

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