Mit
diesem Schreiben möchten wir Sie auf die für Besitzer von Immobilien auf
Curacao bestehende Verpflichtung Abgabe
einer Erklärung betreffend der im Jahre 2019 eingeführten Immobiliensteuer hinweisen.
Die
Verpflichtung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Finanzamt
besteht in folgenden Fällen:
(aus
redaktionellen Gründen ist hier nur die Darstellung in Kurzfassung möglich, so
dass dringend bei Fragen eine steuerliche Beratung empfohlen wird):
1.)
Wenn Sie Immobilieneigentumn erwerben sind Sie verpflichtet binnen zwei Monaten
nach Eigentumserwerb die Eigentümerstellung dem Finanzamt von Curacao anzuzeigen.
Die
Anzeigepflicht gilt ebenso für Personen, die schon vor Einführung der
Anzeigepflicht Immobilieneigentum besessen haben und noch besitzen, soweit noch
keine Anzeige erfolgte.
2.)
Eine erneute Erklärung ist ebenso erforderlich, wenn Sie Investitionen
vornehmen oder sonstige Änderungen eintreten, die eine Änderung des Wertes um
mehr als 5 Prozent und jedenfalls 25.000 ANG zur Folge hat.
3.)
Die Grundsteuerperioden gelten jeweils für
Zeiträume von fünf Jahren.
Da
die Grundsteuer im Jahre 2014 eingeführt wurde, dauerte der erste Fünfjahreszeitraum
von 2014 bis 2018. Ab dem 01.01.2019 begann der neue ( zweite) Fünfjahreszeitraum.
4.)
Sollten Sie nach Einführung der Meldepflicht in der ersten Periode bis 2018 bereits
eine Grundsteuererklärung eingereicht haben, sind Sie auch weiterhin zur Abgabe
einer neuen Erklärung verpflichtet, soweit Sie für 2019 keinen Grundsteuerbescheid
des Finanzamtes erhalten haben.
Frist
Diese
Erklärung muss bis zum 28. Februar 2021 eingereicht werden.
Wenn
Sie keine Erklärung abgeben, ist eine Ahndung durch Festsetzung und Verhängung einer
Geldbuße von bis zu 100 Prozent des Betrags der Bewertung als Aufschlag möglich.
Es
empfiehlt sich daher dringend die rechtzeitige Abgabe der Erklärung.
Unser
Büro steht Ihnen selbstverständlich bei Bedarf auch in dieser Angelegenheit
jederzeit zur Verfügung.
Sie
erreichen uns telefonisch unter (*) 599 9 7374916 oder per E-Mail:
Mail: tanushka.djaoen@mullertax.com oder
peter.muller@mullertax.com
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